Rohstofftipp des Monats

Vorsicht beim Stahl-Hedging!

Das Preis- und Vertragsdiktat der Eisenerzminen vom Schlage Vale & Co. mit nachfolgenden Preissprüngen bei den meisten Stahlsorten hat selbst Mittelständler zu Hedging-Aktionen beim Stahleinkauf verleitet.

So berechtigt Sorgen um volatile Preise auch immer sind, zu unbedachten Reaktionen sollten sie niemand verführen. Sonst könnte das Risiko nicht kleiner, sondern im Gegenteil noch größer werden.

Für Stahl und dessen Produkte beträgt der Vormaterialanteil bis zu 70 %. Angesichts dieser Menge dürfte es den meisten Einkäufern am nötigen Überblick für ein wirksames Hedging fehlen.

Obendrein ist Stahl kein eigentlicher Rohstoff wie bspw. Eisenerz. Folglich gibt es an den Börsen auch keine verlässlichen Standards für Stahlderivate. Mittelständler sollten auch nicht den Kostenfaktor unterschätzen, den ein Stahl- Hedging mit sich bringt.



Ab Oktober ist für Knöllchen EU-weit zu zahlen

Als Autofahrer hatte man nicht viel zu befürchten, wenn einem fürs Falschparken in Dänemark, Spanien oder Polen ein Knöllchen unter den Scheibenwischer gesteckt wurde.

Geldstrafen von anderswo wurden in Deutschland selten oder nie vollstreckt. Einzige Ausnahme: Österreich. Hier existieren bereits seit Jahren entsprechende Regelungen.

Ab 1.10.2010 sollen diese auf die gesamte EU ausgeweitet werden.

Ab diesem Datum treiben deutsche Behörden auch Strafzettel aus dem übrigen Ausland ein. Mit einer Voraussetzung: Die verhängte Strafe ist höher als 70 €.

Beachten Sie: In vielen Ländern ist diese Grenze schnell erreicht. Wer bspw. 20 km/h zu schnell fährt zahlt:

  • 35 € in Deutschland,
  • 100 € in den Niederlanden,
  • 260 € in Schweden.

Bei einem Tempoverstoß von mehr als 50 km/h sind in Frankreich sogar 1.500 € zu berappen.



9 Tipps zum Gesundbleiben

Einkaufsreisen haben es in sich, vor allem in Länder mit ungewohnten klimatischen und hygienischen Verhältnissen wie beispielsweise in Asien oder Südamerika:

  1. Trinken Sie unterwegs viel. Trinkflasche mitnehmen!
  2. Trinken Sie aber nur sicheres Wasser: Mineralwasser oder gefiltertes, bzw. abgekochtes Leitungswasser.
  3. Essen Sie nur sichere Nahrungsmittel (gekocht oder geschält).
  4. Waschen Sie sich so oft wie möglich die Hände. Einmalhandtücher verwenden!
  5. Falls Sie Insektenschutzmittel benutzen, regelmäßig nachsprühen.
  6. Sichern Sie Insektennetze am Bettrahmen oder unter der Matratze.
  7. Laufen Sie niemals barfuß.
  8. Schütteln Sie Schuhe, Hosen, Bettzeug, Handtücher usw. vor jedem Benutzen kräftig aus (Insekten/Ungeziefergefahr).
  9. Gehen Sie bei der kleinsten Temperaturerhöhung oder anderen Unpässlichkeiten sofort zum Arzt.

Mit Netz und doppeltem Boden

Um sich im Marktgeschehen zu behaupten (und bspw. Stahlpreiserhöhungen abzuwehren), reicht das berühmte Verhandlungsgeschick meist nicht aus.

Grundlage sind klare Verträge und die Fähigkeit, ebenso konsequent wie gekonnt Nein zu sagen. Dieses Nein will außerdem untermauert sein – nämlich durch Fakten und Informationen! Und die liefert Ihnen u. a. ein persönliches Netzwerk. Beruflich wertvolle Bekanntschaften lassen sich praktisch überall knüpfen:

  • Nutzen Sie das Internet mit seinen Foren, bspw. www.einkaufsmanager.net oder www.xing.com.
  • Sehen Sie sich Ihre geschäftlichen und privaten(!) Kontakte näher nach Anknüpfungspunkten an.
  • Erstellen Sie ein Adressbuch (Telefon, E-Mail, Persönliches).

Beachten Sie: Mit Geburts- oder Namenstagen lassen sich Kontakte hervorragend pflegen und vertiefen.



Fakten auf den Tisch!

Bei Preisverhandlungen mit Rohstoff-Lieferanten, ob nun Händler oder Eigenproduzenten, kommen Sie mit Taktik, Feilschen und Psychologie allein nicht sehr weit.

Um vertretbare Preise und Konditionen durchzusetzen, brauchen Sie auch eine gehörige Portion Hintergrundwissen in Form von Zahlen und Fakten sowohl über die Rohstoffmärkte wie auch über das Einkaufsverhalten Ihres Lieferanten:

  • Bei wem kauft er ein?
  • Was genau kauft er ein?
  • Kalkuliert er seine Verkaufspreise auf Wiederbeschaffungsbasis zu Kassakursen?
  • Wie hoch ist sein Materialkostenanteil?
  • Wie hat Ihr Lieferant die vergangenen Tiefpreise für Lagerkäufe genutzt?
  • Hat er in der Zeit längerfristige Kontrakte abgeschlossen?

Beachten Sie: Arbeiten Sie unbedingt mit Preisgleitklauseln. So vermeiden Sie willkürliche und undurchsichtige Preisdiktate durch den Zulieferer.