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AGB und UN-Kaufrecht

 

Als Global Sourcer schließen Sie in der Regel „grenzüberschreitende Verträge“ ab. Das gilt übrigens auch für den Einkauf innerhalb der EU! Ihre deutschsprachigen Standardverträge sind per se im internationalen Handel also nicht rechtsgültig. Prüfen Sie deshalb genau, ob sie den Vorschriften des UN-Kaufrechts genügen (Art. 14 ff. i. V. m. Art. 8 oder nach Art. 7 Abs. 2 CISG). Meist müssen Sie Ihre Verträge und AGBs den CISG-Regeln anpassen (Convention on Contracts for the International Sale of Goods: CISG).

Und das heißt, Verträge und AGBs müssen als Mindeststandard auch in englischer Fassung vorliegen. Erst dann sind die AGBs wirksam und können in einen Liefervertrag mit einbezogen werden. Ist nicht Englisch als Verhandlungs- oder Vertragssprache festgelegt, empfiehlt es sich, Verträge und eigene AGBs in der Heimatsprache des Zulieferers abzufassen.



Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Rohstoffeinkauf aktuell


 

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