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15 %-Zusatzzoll für US-Waren von 19 auf 33 Positionen erhöht

 

Die neuen EU-Bestimmungen sind bereits seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Hintergrund der Zusatzzölle ist ein Streit zwischen der Union und den USA hinsichtlich des amerikanischen "Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000" (auch "Byrd-Amendment" genannt).

Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt bzw. unterstützt haben.

Mit Zusatzzöllen belegt die EU u.a.:
  • Bekleidung (Mäntel, Anoraks, Kleider usw.)
  • Fertighäuser und Mobilheime
  • Mais
  • Papierwaren (Kalender, Notizbücher u.Ä.)
  • Autokrane
  • Brillenfassungen
Die vollständige Warenliste finden Sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:094:0015:0018:DE:PDF


Beachten Sie: Ob eine Ware zusatzzollpflichtig ist, können Sie im Internet abfragen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE



Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Rohstoffeinkauf aktuell


 

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