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Recht im Einkauf: Schiedsgerichte sind oft der bessere Weg

 
Gerichtsprozesse im Ausland sind fast immer teuer und sehr zeitaufwendig. Selbst die sorgfältigste Vertragsgestaltung schützt nicht vor Streitigkeiten. Mit dem Gang zum Kadi sind aber auch immer erhebliche Kosten verbunden (Übersetzer, Anwälte, Flug- und Hotelkosten usw.) Von den Nerven ganz zu schweigen, die man bei so einem Prozess lassen muss.

Kein Wunder, dass sich Außenhandelstreibende schon vor Jahrzehnten nach Alternativen umgesehen haben, um ihre Rechtsstreitigkeiten ohne riesige Bürokratieapparate beizulegen. Die Antwort: Schiedsgerichte.

Sie sind private Gerichte, die einen Rechtstreit unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit abschließend entscheiden. Die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit:
  • zügiger Verfahrensverlauf (meistens in einer Instanz)
  • geringere Kosten
  • hohe Sachkunde der von den Parteien benannten Schiedsrichter
  • Vertraulichkeit des Verfahrens
  • flexible Verfahrensgestaltung
Beachten Sie: Durch zwischenstaatliche Abkommen (z. B. New York Convention von 1958) sind die Schiedssprüche auch internationale vollstreckbar. Weitergehende Infos finden Sie unter:

www.iccwbo.org/court (Englisch) oder
www.icc-deutschland.de (Deutsch).


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Rohstoffeinkauf aktuell


 

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