Produktpiraterie: Unschuld schützt nicht vor Strafe!
veröffentlicht am 16.09.2009 unter Globaler Einkauf
Um sich vor Regressansprüchen zu schützen, ist eine solide Vertragsgestaltung das A und O eines jeden Einkaufs (nicht nur in China oder Russland). Mit der richtigen Wahl des Gerichtsstands und des Verfahrens zur Streitbeilegung, den Regelungen zur Freistellung und der genauen Beschreibung der Ware verstopfen Sie auch Winkeladvokaten alle Schlupflöcher.
Praxis-Tipp: Unangekündigte Lieferantenbesuche eignen sich besonders gut, um ungefilterte, vor allem ungeschönte Informationen über Produkt und Hersteller zu erhalten. Hohe Reisekosten sollten niemand von so einem Besuch abhalten, sind sie doch nur Peanuts gegenüber einer möglichen Schadensersatzklage.
Praxis-Tipp: Unangekündigte Lieferantenbesuche eignen sich besonders gut, um ungefilterte, vor allem ungeschönte Informationen über Produkt und Hersteller zu erhalten. Hohe Reisekosten sollten niemand von so einem Besuch abhalten, sind sie doch nur Peanuts gegenüber einer möglichen Schadensersatzklage.









