International einkaufen: Wie viel Zoll muss ich zahlen?
veröffentlicht am 13.05.2009 unter Globaler Einkauf
So wird der Zollwert ermittelt
Maßgeblich ist der Transaktionswert, d. h. der Rechnungspreis der Ware. Dieser Wert wird durch Abzug einiger Positionen gemindert, wie z. B. Skonto, Preisermäßigung etc. Es empfiehlt sich also, diese zollwertmindernden Abgaben in der Rechnung getrennt aufzuführen. Beachten Sie: Zum Zollwert addiert werden außerdem alle Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten EU-Grenzort.
So wird die Einfuhrumsatzsteuer festgelegt
Zusätzlich unterliegen alle Lieferungen, die ein Einkäufer aus einem Drittland bezieht, der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die Bemessung erfolgt nach dem ermittelten Zollwert. Hinzuaddiert werden der gezahlte Zoll und mögliche Verbrauchssteuern, plus aller Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort in der EU. So weit die Theorie. In der Praxis können sich die Einfuhrabgaben einerseits durch Vorzugszölle oder Zollbefreiungen (Zollpräferenzen) verringern, andererseits jedoch durch Verbrauchsteuern (Steuern auf Alkohol, Tabakwaren, Mineralöl etc.), Anti-Dumping-Zölle oder Abgaben für bestimmte Agrarerzeugnisse u. Ä. erhöhen. Im Zweifelsfall kommt man um einen Anruf beim nächsten Zollamt (samt Warteschleife) nicht herum.
Maßgeblich ist der Transaktionswert, d. h. der Rechnungspreis der Ware. Dieser Wert wird durch Abzug einiger Positionen gemindert, wie z. B. Skonto, Preisermäßigung etc. Es empfiehlt sich also, diese zollwertmindernden Abgaben in der Rechnung getrennt aufzuführen. Beachten Sie: Zum Zollwert addiert werden außerdem alle Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten EU-Grenzort.
So wird die Einfuhrumsatzsteuer festgelegt
Zusätzlich unterliegen alle Lieferungen, die ein Einkäufer aus einem Drittland bezieht, der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die Bemessung erfolgt nach dem ermittelten Zollwert. Hinzuaddiert werden der gezahlte Zoll und mögliche Verbrauchssteuern, plus aller Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort in der EU. So weit die Theorie. In der Praxis können sich die Einfuhrabgaben einerseits durch Vorzugszölle oder Zollbefreiungen (Zollpräferenzen) verringern, andererseits jedoch durch Verbrauchsteuern (Steuern auf Alkohol, Tabakwaren, Mineralöl etc.), Anti-Dumping-Zölle oder Abgaben für bestimmte Agrarerzeugnisse u. Ä. erhöhen. Im Zweifelsfall kommt man um einen Anruf beim nächsten Zollamt (samt Warteschleife) nicht herum.










