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Nun ist es amtlich: Laut EU-Amtsblatt Nr. C 316 haben die Brüsseler Kommissare festgelegt, dass für chinesische Textilwaren und Bekleidung vom 1. Januar dieses Jahres das bisherige System der doppelten Kontrolle von Einfuhren wegfällt. Danach sind ‘für die Überführung von Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in China in den zollrechtlich freien Verkehr unabhängig vom Datum des Versands keine Einfuhrgenehmigungen und keine Überwachungspapiere mehr erforderlich’.Wie diese Erleichterung sich auf Ihren Einkauf auswirkt, und wo Sie die neuen Bestimmungen im Wortlaut nachlesen können, verrät Ihnen Rohstoffeinkauf Aktuell. Laut Pressemeldung will die EU-Kommission mit diesem Schritt die Einfuhrregelungen aus Drittländern vereinfachen. Den genauen Wortlaut mit allen Warengruppen können Sie nachlesen unter: www.hk24.de/produktmarken/international/export/import_vorschriften/zollinformationen_rechtliche_bestimmungen/einfuhr_textilwaren_anhaenge.pdf Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Rohstoffeinkauf aktuell |
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