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Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU macht es möglich: In Bosnien und Herzegowina können Lieferanten als so genannte „zugelassene Ausführer“ bzw. als „ermächtigte Ausführer“ die Exportzollabfertigung in ihrem eigenen Betrieb durchführen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Rohstoffeinkauf aktuell |
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